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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln transparent die Zusammenarbeit mit PRO2 Consultingbei Beratungsprojekten in den Bereichen Strategie, Nachhaltigkeit, ESG, Organisation und digitale Transformation. Sie basieren auf dem Muster der WKO für Unternehmensberatung und werden durch individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot ergänzt.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen PRO2 Consulting, Inhaber: Dieter Haring, Steyrer Straße 31/7, 4501 Neuhofen an der Krems, Österreich (im Folgenden „PRO2 Consulting“) und ihren Auftraggeber:innen (im Folgenden „Kunde“) über sämtliche Beratungsleistungen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann,
wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn,
diese werden von PRO2 Consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.

1.5. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2. PRO2 Consulting ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch PRO2 Consulting. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Kunden.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich PRO2 Consulting zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch PRO2 Consulting anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Kunden und Vollständigkeitserklärung

3.1. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2. Der Kunde wird PRO2 Consulting auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen –
auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3. Der Kunde sorgt dafür, dass PRO2 Consulting auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und PRO2 Consulting von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von PRO2 Consulting bekannt werden.

3.4. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer:innenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von PRO2 Consulting von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen von PRO2 Consulting zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung und Berichtspflicht

5.1. PRO2 Consulting verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunden Bericht zu erstatten.

5.2. Den Schlussbericht erhält der Kunde in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3. PRO2 Consulting ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. PRO2 Consulting ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Die Urheberrechte an den von PRO2 Consulting und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei PRO2 Consulting. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von PRO2 Consulting zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von PRO2 Consulting –
insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt PRO2 Consulting zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1. PRO2 Consulting ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. PRO2 Consulting wird den Kunden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1. PRO2 Consulting haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von PRO2 Consulting beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2. Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von PRO2 Consulting zurückzuführen ist.

8.4. Sofern PRO2 Consulting das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt PRO2 Consulting diese Ansprüche an den Kunden ab.
Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. PRO2 Consulting verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

9.2. Weiters verpflichtet sich PRO2 Consulting, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3. PRO2 Consulting ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden.
PRO2 Consulting hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5. PRO2 Consulting ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet PRO2 Consulting Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält PRO2 Consulting ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kunden und PRO2 Consulting. PRO2 Consulting ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch PRO2 Consulting fällig.

10.2. PRO2 Consulting wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von PRO2 Consulting vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

10.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch PRO2 Consulting, so behält PRO2 Consulting den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die von PRO2 Consulting bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist PRO2 Consulting von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1. PRO2 Consulting ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch PRO2 Consulting ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von PRO2 Consulting weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von PRO2 Consulting eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von PRO2 Consulting.
Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von PRO2 Consulting zuständig.

Mediationsklausel:

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation,
gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als "vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.

Stand: 28.01.2026