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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln transparent die Zusammenarbeit mit
PRO2 Consulting bei Beratungsprojekten und werden durch individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot ergänzt.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen PRO2 Consulting, Inhaber: Dieter Haring, Steyrer Straße 31/7, 4501 Neuhofen an der Krems, Österreich (im Folgenden "PRO2 Consulting") und ihren Auftraggeber:innen (im Folgenden "Kund:innen") über sämtliche Beratungsleistungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen bzw. Leistungen von PRO2 Consulting, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AGB der Kund:innen widerspricht PRO2 Consulting ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB der Kund:innen durch PRO2 Consulting bedarf es nicht.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

1.5. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Projektverträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen,
gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

1.6. Angebote von PRO2 Consulting sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistungsumfang und Auftragsdurchführung

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2. PRO2 Consulting ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen und/oder sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilf:innen zu bedienen. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch PRO2 Consulting. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und den Kund:innen.

2.3. Die Kund:innen verpflichten sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich PRO2 Consulting zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Die Kund:innen werden diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch PRO2 Consulting anbietet.

3. Mitwirkungspflichten der Kund:innen

3.1. Die Kund:innen sorgen dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen am Geschäftssitz der Kund:innen ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten ermöglichen.

3.2. Die Kund:innen werden PRO2 Consulting auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3. Die Kund:innen sorgen dafür, dass PRO2 Consulting auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und PRO2 Consulting von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von PRO2 Consulting bekannt werden.

3.4. Die Kund:innen sorgen dafür, dass die eigenen Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer:innenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von PRO2 Consulting von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen von PRO2 Consulting zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der Kund:innen auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung und Berichtspflicht

5.1. PRO2 Consulting verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die Arbeit ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend den Kund:innen Bericht zu erstatten.

5.2. Den Schlussbericht erhalten die Kund:innen in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3. PRO2 Consulting ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. PRO2 Consulting ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Die Urheberrechte an den von PRO2 Consulting und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei PRO2 Consulting. Sie dürfen von den Kund:innen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Kund:innen sind insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von PRO2 Consulting zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von PRO2 Consulting – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2. Ein Verstoß der Kund:innen gegen diese Bestimmungen berechtigt PRO2 Consulting zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1. PRO2 Consulting ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. PRO2 Consulting wird die Kund:innen hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2. Dieser Anspruch der Kund:innen erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1. PRO2 Consulting haftet den Kund:innen für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von PRO2 Consulting beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2. Schadenersatzansprüche der Kund:innen können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3. Die Kund:innen haben jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von PRO2 Consulting zurückzuführen ist.

8.4. Sofern PRO2 Consulting das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt PRO2 Consulting diese Ansprüche an die Kund:innen ab. Die Kund:innen werden sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. PRO2 Consulting verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Kund:innen erhält.

9.2. Weiters verpflichtet sich PRO2 Consulting, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen der Kund:innen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3. PRO2 Consulting ist von der Schweigepflicht gegenüber beigezogenen Erfüllungsgehilf:innen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. PRO2 Consulting hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5. PRO2 Consulting ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die Kund:innen stellen sicher, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes (z.B. Zustimmungserklärungen der Betroffenen), getroffen worden sind.

9.6. Soweit PRO2 Consulting personenbezogene Daten im Auftrag der Kund:innen verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Kund:innen bleiben für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber ihren eigenen Kund:innen, Nutzer:innen und Mitarbeiter:innen selbst verantwortlich.

10. Honorar

10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält PRO2 Consulting ein Honorar gemäß der jeweiligen Vereinbarung mit den Kund:innen.
PRO2 Consulting ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen abzurufen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

10.2. Das Honorar versteht sich als Netto‑Honorar in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. PRO2 Consulting wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von PRO2 Consulting von den Kund:innen zusätzlich zu ersetzen.

10.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der Kund:innen liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch PRO2 Consulting, so behält PRO2 Consulting den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30% des Honorars für jene Leistungen, die von PRO2 Consulting bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist PRO2 Consulting von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1. PRO2 Consulting ist berechtigt, den Kund:innen Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Kund:innen erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch PRO2 Consulting ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
– wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von PRO2 Consulting weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von PRO2 Consulting eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von PRO2 Consulting. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von PRO2 Consulting zuständig. Ungeachtet dessen ist PRO2 Consulting berechtigt, die Kund:innen an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Mediationsklausel:

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien, zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Mediator:innen oder über inhaltliche Fragen kein Einvernehmen erzielt werden, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine beigezogene rechtsberatende Person, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts‑ oder Schiedsgerichtsverfahren
als "vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.

Stand: 03.04.2026